G 608: Gasprüfung auf Booten und Yachten.
Flüssiggasanlagen auf Booten brauchen eine eigene fachliche und rechtliche Einordnung.
Deutschland · geprüft am 26. Oktober 2026
Worum geht es bei G 608?
G 608 behandelt Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen auf kleinen Wasserfahrzeugen. Anders als G 607 für die entsprechenden Fahrzeuge gehört es zum technischen Umfeld von Boots- und Yachtausrüstung. Deshalb dürfen Fahrzeugregeln und Bootsregeln nicht ungeprüft gleichgesetzt werden.
Was bedeuten die zwei Jahre?
Der Deutsche Motoryachtverband informiert unter Bezug auf den DVFG über wiederkehrende Prüfungen im Zweijahresabstand durch G-608-Sachkundige. Als Dokumentation nennt er eine Prüfplakette und den Eintrag in die Prüfbescheinigung, das blaue Prüfbuch. Auch Änderungen an der Anlage erfordern vor der erneuten Nutzung eine entsprechende Prüfung. Ein gewöhnlicher Flaschenwechsel gilt dort nicht als Anlagenänderung.
Bei der ersten Inbetriebnahme weist der Verband auf die Prüfung und die Besonderheit einer bereits mitgelieferten Bescheinigung zur Übereinstimmung mit DIN EN ISO 10239 hin. Ob eine solche Bescheinigung für die konkrete Anlage ausreicht, ist fachlich zu prüfen.
Ist G 608 selbst ein Gesetz?
Ein DVGW-Arbeitsblatt ist ein technisches Regelwerk. Welche gesetzlichen Pflichten für ein bestimmtes Wasserfahrzeug bestehen, muss anhand von Fahrtgebiet, Nutzungsart und Fahrzeugkategorie eingeordnet werden. § 60 StVZO ist eine Fahrzeugvorschrift und begründet keine pauschale Prüfpflicht für sämtliche privaten Sportboote.
Die Schiffssicherheitsverordnung enthält für bestimmte, von ihren Vorschriften erfasste Schiffskategorien konkrete Verweisungen auf DIN EN ISO 10239 und G 608. In diesen speziellen Regelungen werden auch wiederkehrende Prüfungen angesprochen. Daraus lässt sich ohne Prüfung des Anwendungsbereichs keine universelle Aussage für jedes Boot ableiten. Bei gewerblicher Nutzung sind außerdem die einschlägigen betrieblichen Anforderungen zu klären.
Quelle: Schiffssicherheitsverordnung – jeweiligen Anwendungsbereich beachten
Neue Ausgabe oder Entwurf?
Der DVGW führt im Oktober 2026 ein G-608-Arbeitsblatt als Entwurf September 2026 auf. Ein Entwurf ist keine bereits verbindlich eingeführte Neufassung. Insbesondere darf er nicht stillschweigend an die Stelle einer in Rechtsvorschriften ausdrücklich genannten älteren Ausgabe gesetzt werden.
Quelle: DVGW – Regeln und Normen
Der Verlag beschreibt den Entwurf als Regelwerk zu Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen auf Sport- und Freizeitbooten bis 24 m Rumpflänge. Genannt werden Prüfungen vor der Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach Änderungen. Die konkrete Prüfanweisung muss aus der tatsächlich einschlägigen Ausgabe stammen.
Quelle: wvgw – G 608, Entwurf 09/2026
Was sollte die Dokumentation unterscheiden?
Für einen übersichtlichen Vorgang lassen sich Boot bzw. Anlage, Kunde, Prüfdatum, Prüfart, verwendete Regelwerksfassung und fachlicher Befund zuordnen. Prüfer sollten darüber hinaus die erforderlichen Nachweise nach den zutreffenden Vorschriften führen. Ein MeOffice-PDF ist nicht automatisch die vorgeschriebene Prüfbescheinigung.