Einmal erfassen.
Wiederfinden.
Kundendaten und zugehörige Anlagen zusammenführen. So stehen die Informationen für den nächsten Termin wieder bereit.
Kunden, Anlagen und Prüftermine an einem Ort. MeOffice unterstützt dich bei der Organisation deiner Gasprüfungen – vom ersten Kundeneintrag bis zur Dokumentation.
Demo ohne Anmeldung · Fiktive Daten zum Ausprobieren
Weniger Suchen, klarere Abläufe: Verknüpfe die Informationen, die du im Büro und beim Kunden brauchst.
Kundendaten und zugehörige Anlagen zusammenführen. So stehen die Informationen für den nächsten Termin wieder bereit.
Prüftermine, anstehende Wiederholungsprüfungen und Nachprüfungen übersichtlich planen.
Prüfberichte den Anlagen zuordnen und als PDF bereitstellen. Den fachlichen Befund und die Freigabe verantwortet der Sachkundige.
Der verfügbare Funktionsumfang richtet sich nach gebuchtem Produkt und Tarif. Die Software ersetzt keine Sachkunde oder vorgeschriebenen Nachweise.
Entdecke drei beispielhafte Ansichten für deinen Arbeitsalltag.
Die aktuellen Tarife und Leistungsmerkmale werden aus der MeOffice-Tarifverwaltung geladen.
Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss angezeigten Preise, Laufzeiten und Leistungen.
Gesetzliche Vorschriften, technische Regeln und die konkrete Nutzung einer Anlage gehören zusammen. Unser Wissensbereich ordnet die Grundlagen ein.
Redaktioneller Stand: 26. Oktober 2026
Prüfpflicht nach § 60 StVZO, Prüfintervalle, Sachkunde und Abgrenzung zur Hauptuntersuchung.
G 607 verständlich erklärt →Technische Regeln für Flüssiggasanlagen auf kleinen Wasserfahrzeugen und die Einordnung nach Nutzung.
G 608 verständlich erklärt →In der Hilfe findest du die ersten Schritte für Kunden, Anlagen, Termine und Berichte. Für weitere Fragen kannst du eine Supportanfrage erstellen.
Dein zentraler Arbeitsplatz liegt auf meoffice.app. Diese Produktseite stellt die Gasprüfersoftware vor.
Die separate Demo erlaubt Änderungen an fiktiven Anlagennotizen und Beispielterminen. Deine Änderungen bleiben im Browser und können zurückgesetzt werden.
Ein Softwarebericht ist nicht automatisch eine vorgeschriebene Prüfbescheinigung. Welche Nachweise und Formulare erforderlich sind, richtet sich nach dem anwendbaren Regelwerk.